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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jahns and Friends AG
für die Lieferung und Leistung an Dritte
(AGB – Jahns and Friends AG)

§ 1 Begriffsbestimmung
„Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Entwicklung und Umsetzung von Werbekonzepten und CRM-Projekten.
„Vertragspartner“ sind die Jahns and Friends AG beauftragenden Kunden.

§ 2 Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
Unsere allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners unsere Leistungen für den Vertragspartner vorbehaltlos ausführen.

§ 3 Vertragsinhalt
Bei mündlichen Aufträgen des Vertragspartners kommt der Vertrag erst mit der schriftlichen oder durch E-Mail erfolgenden Bestätigung durch Jahns and Friends AG zustande. Wenn und soweit Jahns and Friends AG einen Werbeauftrag schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder einen Gesprächsbericht übersendet, so gelten die hierin festgehaltenen Regelungen, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb von drei Tagen Widerspruch einlegt.

§ 4 Mitwirkung
Der Vertragspartner wird Jahns and Friends AG alle benötigten Markt-und Produktinformationen sowie sonstige für die Leistung von Jahns and Friends AG notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Soweit Jahns and Friends AG keine abweichende Kenntnis hat, kann sich Jahns and Friends AG auf die Richtigkeit der überlassenen Informationen verlassen.

§ 5 Abnahme, Mängel
Als mangelhaft gelten nur grob unsachgemäß ausgeführte Lieferungen und Leistungen sowie solche, bei denen die gestellten Aufgaben und die gewünschte Gestaltung von Jahns and Friends AG gänzlich außer acht gelassen worden ist oder Weisungen des Vertragspartners in erheblicher Weise unberücksichtigt blieben oder die Leistung nicht dem Stand der Technik entspricht.
Die Abnahme eines Werks von Jahns and Friends AG richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Vertragspartner das Werk öffentlich in Gebrauch nimmt oder Zahlung auf die entsprechende Leistung vornimmt. Ebenso steht es einer Abnahme gleich, wenn der Vertragspartner das abnahmefähige Werk, sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen abnimmt.

§ 6 Preise
Die in dem Kostenvoranschlag von Jahns and Friends AG angegebenen Preise sind verbindlich, soweit der erteilte Werbeauftrag nicht von dem ihm zugrunde liegenden Kostenvoranschlag abweicht und nach Erhalt des Kostenvoranschlages nicht mehr als zwei Monate vergangen sind.
Soweit der Auftragserteilung kein verbindlicher Kostenvoranschlag von Jahns and Friends AG zu Grund liegt oder der beauftragte Umfang über den Kostenvoranschlag hinaus geht, werden die Leistungen von Jahns and Friends AG nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet, die dem Vertragspartner auf Verlangen zugesandt wird.
Alle angegebenen Preise verstehen sich – sofern nicht etwas anderes angegeben ist – als Nettopreise in Euro. Hierauf ist vom Vertragspartner die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten.
Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster können auch ohne hierauf gerichtete Auftragserteilung berechnet werden, sofern deren Herstellung zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
Abgaben an Verwertungsgesellschaften wie bspw. die GEMA usw., Steuern, nutzungsrechtliche Abgeltungen, Zollkosten und Abgaben zur gesetzlichen Künstlersozialversicherung trägt der Vertragspartner, auch wenn diese erst nachträglich erhoben werden.
Skonti werden von Jahns and Friends AG nicht gewährt.

§ 7 Zahlung
Die Rechnungen von Jahns and Friends AG sind – sofern vertraglich nichts Abweichendes geregelt wurde – innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig.
Jahns and Friends AG ist berechtigt, für vertragsgemäß erbrachte in sich abgeschlossene Teile einer Leistung Abschlagszahlungen zu fordern und in Rechnung zu stellen. Jahns and Friends AG ist ferner berechtigt, für anfallendes Porto (Mailings pp.) Vorschussrechnungen zu stellen.
Einwendungen gegen die Rechnungshöhe sind vom Vertragspartner innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungszugang geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnungsstellung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach als vom Vertragspartner anerkannt. Der Vertragspartner wird auf der Rechnung besonders auf die Bedeutung dieser Frist und der Folgen ihrer Versäumung hingewiesen. Handelt ein Dritter als Vertreter für den Vertragspartner, so haftet er Jahns and Friends
AG neben dem Vertragspartner als Gesamtschuldner auf die gesamte Rechnungssumme.
Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, ist Jahns and Friends AG berechtigt, ab der 2. Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR für jede Mahnung in Rechnung zu stellen.

§ 8 Lieferungen, Erfüllungsort
Erfüllungsort ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, der Sitz von Jahns and Friends AG. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Wenn der Vertragspartner keine besondere Anweisung erteilt, wählt Jahns and Friends AG die Versendungsart nach billigem Ermessen aus.
Der Transport wird von Jahns and Friends AG nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers und auf dessen Kosten versichert.
Verbindliche Liefertermine und Lieferzeiten bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. In Kostenvoranschlägen zugesagte Liefertermine sind für den Auftragnehmer nur für längstens sechs Wochen seit Übersendung des Kostenvoranschlages verbindlich.
Die Lieferzeit wird für die Dauer der Prüfung durch den Vertragspartner, insbesondere von Unterlagen wie Korrekturabzügen, Mustern, Probesätzen, Filmen und Fotoabzügen, jeweils unterbrochen, und zwar für die Zeit vom Tag der Absendung an den Vertragspartner bis zum Tag des Eingangs seiner Stellungnahme. Wenn und soweit der Vertragspartner nach der Auftragserteilung den erteilten Auftrag verändert oder erweitert, und die Änderung/Erweiterung die Fertigungsdauer
beeinflusst, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Gleiches gilt, wenn die Lieferzeit aus anderen Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, überschritten wird.

§ 9 Juristische Prüfungen
Jahns and Friends AG übernimmt keine juristischen Prüfungen für den Vertragspartner. Der Vertragspartner ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm geplanten oder durchgeführten Werbemaßnahmen.

§ 10 Haftung
Die Haftung von Jahns and Friends AG, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss nach S. 1 gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Der Haftungsausschluss nach S. 1 gilt ebenso nicht bei Verletzung von Gesundheit, Leib und Leben. Die Haftung von Jahns and Friends AG ist auf den Ausgleich des nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schadens begrenzt. Insbesondere haftet Jahns and Friends AG nicht für entgangenen Gewinn des Vertragspartners.

§ 11 Verjährung, Aufrechnung
Ansprüche des Vertragspartners gegen Jahns and Friends AG verjähren innerhalb einer Frist von 12 Monaten.
Eine Aufrechnung des Vertragspartners mit Ansprüchen von Jahns and Friends AG ist nur zulässig, sofern die Ansprüche des Vertragspartners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Ansprüche und Rechte des Vertragspartners aus oder im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Jahns and Friends AG abgetreten werden.

§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf, wenn beide Parteien Kaufleute sind oder einer von beiden keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland; hierbei ist das internationale Kaufrecht ausgenommen.

§ 13 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand 07/2015

© 2020 Jahns and Friends,
Agentur für Dialogmarketing und Werbung AG

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